Schwere Anhänger mit B-Schein ohne Klasse E

.


"Darf ich mit meinem Auto diesen Anhänger ziehen?" - Hier zwei Beispiele um diese Frage leicht beantworten zu können.

Alle Anhänger mit mehr als 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht sind schwere Anhänger. Diese Anhänger müssen eine Bremse haben. Bei PKW Anhängern ist dies eine Auflaufbremse.

3 Fragen sind zu beantworten:

Darf die Anhängevorrichtung die Last aufnehmen?

Stimmt das Gewichtsverhältnis?

Ist die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3.500 kg?

1. Beispiel: Schwerer Anhänger

Angenommen wird ein voll beladener schwerer Anhänger. Das Gewicht der Beladung beträgt 850 kg,
das Eigengewicht des Anhängers ist 450 kg, somit hat er ein Gesamtgewicht von 1300 kg.

1) Darf die Anhängevorrichtung die Last aufnehmen?

Entscheidend ist hier die höchst zulässige gebremste Anhängelast von 1.500 kg laut Zulassungsschein des Zugfahrzeuges. der Anhänger hat 1.300 kg Gesamtgewicht. Das ist o.k.

Bei der Beladung des Anhängers ist noch beachten, dass die höcht zulässige Stützlast
auf die Anhängevorrichtung nicht größer als 75 kg sein darf.
Der Anhänger ist ein Einachsanhänger, hier soll die Last über der Achse liegen. Die Last
muss gegen Verrutschen gesichert sein.

2) Stimmt das Gewichtsverhältnis?

Es gilt: Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer als das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein.

Der Anhäger hat 1.300 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, das Zugfahrzeug hat ein
Eigengewicht von 1.531 kg, das ist o.k.

3) Ist die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3.500 kg?

Der Anhäger hat 1.300 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, das Zugfahrzeug hat ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 2.180 kg, darus ergibt sich eine Summe von 3.480 kg, das ist o.k.

4) Ergebnis

Dieser Anhänger darf mit diesem Zugfahrzeug gezogen werden!

2. Beispiel: Schwerer Anhänger

Angenommen wird ein voll beladener schwerer Anhänger. Das Gewicht der Beladung beträgt 1.450 kg, das Eigengewicht des Anhängers ist 550 kg, somit hat er ein Gesamtgewicht von 2000 kg.

 

1) Darf die Anhängevorrichtung die Last aufnehmen?

Entscheidend ist hier die höchst zulässige gebremste Anhängelast von 3.500 kg laut Zulassungsschein des Zugfahrzeuges. der Anhänger hat 2.000 kg Gesamtgewicht. Das ist o.k.

2) Stimmt das Gewichtsverhältnis?

Es gilt: Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein.

Der Anhäger hat 2.000 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, das Zugfahrzeug hat ein Eigengewicht von 2.307 kg, das ist o.k.

3) Ist die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3.500 kg?

Der Anhäger hat 2.000 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, das Zugfahrzeug hat ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 2.180 kg, darus ergibt sich eine Summe von 4.180 kg. Das ist nicht o.k.!

4) Ergebnis

Dieser Anhänger darf ohne Klasse E zu B Lenkberechtigung nicht gezogen werden, Klasse E zu B ist unbedingt erforderlich.

Bei einem schweren Anhänger gilt, dass ohne "E zu B" die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte nicht über 3.500 kg liegen darf!

Anmerkung: Diese Klausel gilt für das Ziehen von leichten Anhängern nicht.

Höchstgeschwindigkeiten

 

Ortsgebiet

Freiland

Autostraße

Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger
(Klasse B)

 

50 km/h

100 km/h

100 km/h

100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg  nicht übersteigt
(Klasse B)

 

50 km/h

80 km/h

80 km/h

100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind (Klasse BE)

 

50 km/h

70 km/h

80 km/h

80 km/h

Kraftwagen über 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse – auch wenn ein Anhänger gezogen wird
(Klasse C)

 

50 km/h

70 km/h

80 km/h

80 km/h

Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Spikereifen

 

50 km/h

80 km/h

80 km/h

100 km/h

Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Schneeketten

50 km/h als Empfehlung

50 km/h als Empfehlung

50 km/h als Empfehlung

50 km/h als Empfehlung